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Autoverwertung im Zeichen des Umweltschutz


Seit 1998 sind wir zertifizierter Verwertungsbetrieb, gemäß §4 Abs. 2, der Altautoverordnung, geprüft durch die DEKRA Automobil AG. Das streng reglementierte Anforderungsprofil umfasst u.a. die Einhaltung der Umweltvorschriften, die der Arbeitssicherheit und eine kontinuierliche Dokumentation der ausgeführten Autoverwertungen.

Autohof Grohmann garantiert als Verwertungspartner eine umweltverträgliche Wiederverwertung von mindestens 80%. So schonen wir wertvolle Ressourcen und vermeiden neue Deponien.


Verordnung zur Entsorgung alter Autos

Fahrzeuge die vor dem 01. Juli 2002 zugelassen wurden

Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2002 hergestellt und zugelassen worden sind, müssen bei einem der bundesweit 15.000 zertifizierten Verwertungsbetriebe abgegeben und umweltgerecht entsorgt werden.

In Zukunft müssen die Kraftfahrzeug-Hersteller selbst recyclen
Autos, die nach dem 1. Juli 2002 produziert wurden, können Sie schon heute kostenlos beim Hersteller entsorgen. Ab 2007 gilt das für alle Fahrzeuge. Voraussetzung für die Herstellerentsorgung ist, dass diese Kraftfahrzeuge seit mindestens drei Monaten in Deutschland zugelassen und komplett sind.

Autohof Grohmann erfüllt alle diese Anforderungen ... besuchen Sie uns!


Weitere Informationen erhalten Sie unter » @autohof-Grohmann oder 0641 65100